Generell sollte eine Probefahrt 20km nicht überschreiten. Für Probefahrten bis zu 20km müssen auch keine Absprachen erfolgen. Alles was darüber hinaus geht muss vom Fahrzeughalter genehmigt sein da dieser ansonsten einen Anspruch hat jeden weiteren gefahrenen km der Werkstatt in Rechnung zu stellen. Ebenso darf eine Probefahrt nicht dazu missbraucht werden 2km weiter beim Becker belegte Brötchen für die Belegschaft oder sich selbst zu kaufen.
Ein Kundenfahrzeug darf auch nicht von einem Mitarbeiter oder Meister ohne der Zustimmung des Kunden über nacht mit nach Hause geholt werden. Denn sollte in dieser Nacht was passieren ist der Mitarbeiter oder Meister für den Schaden verantwortlich. Die Werkstattversicherung wird im Schadensfall keine Kosten dafür übernehmen.

