Fahndung nach meinem verkauften aber seit 03/2021 nicht umgemeldeten GT

  • Hallo liebe Portalos, wohnt von euch zufällig jemand in der Nähe von der Taunusstraße 36 in 65830 Kriftel? Ich hatte im März dorthin meinen silbernen Alfa GT aus 2004 2.0 JTS verkauft mit meinen Kennzeichen. Der Käufer (geb. 1960, bekennender Alfista) sicherte mir zu, den Wagen unverzüglich umzumelden...Dann aber die Info: Aufgrund Corona ist Termin beim StVA erst am 20.04.2021 möglich. Ok, soweit so gut...

    Dann im Juli die Info von meiner Versicherung: Auto ist noch nicht umgemeldet. Habe dann den Kaufvertrag an die Versicherung geschickt, die dann zum August 2021 gekündigt hat...

    Darauf meldete sich dann mein StVA mit Androhung der Abmeldung... Ich habe dann auch mit denen gesprochen und dieses führte dann zu Ausschreibung zur Fahndung. Problem ist nur, dass die Polizei nicht deswegen rausfährt um Autos stillzulegen. Also nochmal mit dem StVA telefoniert, die nun Amtshilfe beim Main-Taunus-Amt beantragen. Der Punkt ist, im Gegensatz zu früher, wo die KFZ-Steuer noch über die Finanzämter (Steuer erlischt mit Vertragsabschluss) und nicht über das Zollamt abgewickelt wurden, zahlt man nun bis zu einem Jahr nach Fahndungsausschreibung weiterhin die Steuer. Könnte einer von euch einmal dort vorbeifahren und schauen, ob der Wagen in einem Carport im Eingangsbereich dort steht? Es könnte auch sehr gut sein, dass der Besitzer verstorben ist...


    Viele Grüße aus Ostvandalen

    Gerd

  • oha, dann hoffe ich mal, dass alles am Ende gut wird.


    Ich hatte so einen ähnlichen Fall, mit meinem Vater...

    Er hat ein KFZ, welches auf meinen Namen zugelassen war.

    Nach einer Zeit haben wir uns dann geeinigt, dass er der neué Halter wird und er somit alles zahlt (auch die Steuer).

    Soweit so gut, bis ich meine Steuerklärung gemacht habe, mit einer Rückzahlung.

    Nach ca. 4-Wochen kam der Schrieb vom FA...super, habe alles richtig gerechnet..dann der "Schock" am Ende

    der Berechnung.


    "..aufgrund von offener KFZ Steuer Zahlung, wird der Rückzahlungbetrag um 400€ gekürzt".."


    WTF issn hier los ?

    Vaddern angerufen..er auch verwundert, hat doch schon vor Monaten die Kiste umgemeldet, etc.

    Hat mir dann auch die Kopien der Zul-Besch. I & II zugeschickt.


    Lange Rede kurzer Sinn,

    die STVA in Leipzig hat es irgendwie "verbußelt" die Ummeldung an NRW zu schicken, und so ging dann

    eine 3-Monatige Behörden Odysee los...


    Dennoch ein TIP für privat verkaufen (an wen auch immer)


    Wenn mann datt Auddo "angemeldet" verkauft, dann sollte mann

    a. die Vorgefertigeten Kaufverträge nutzen (Mobile, ADAC, AVD, etc.)

    b. den Abschnitt für die Versicherung sowie für das STVA ausfüllen lassen und dann umgehend denen zuschicken.


    Denn, die meisten Versicherungen kündigen dann den Vertrag recht schnell und gibt ne Info ans STVA.

    Damit ist mann zwar nicht "super sicher" gegen "Vergeßlichkeit od. "Betrüger" aber mann hat dann wenigstens

    ein Formular, was "beweist" dass mann datt Auddo verkauft hat, etc.

    • Offizieller Beitrag

    Nimm die Kennzeichen ab! Und übergebe sie an Gerd. So kann er den Wagen abmelden.

    Biete JTD, TBI, TJET, Multiair Chiptuning Stage 1 und 2, AGR OFF, DPF OFF, Swirlklappen OFF, Wegfahrsperren und Lambdasonden Programmierung, TCT Tuning, VMAX Sperre Aufhebung, Steuergeräte und Bodycomputer Clone

    Fehlerauslesen und -löschen, Service Reset, Selespeed Reparaturen, Zahnriemen, Leistungsmessung, Schubblubbern, Pops&Bangs, Schlüssel anlernen, Schlüssel Code Ermittlung, Remote Start


    Anfragen bitte per PN oder an andre.schubert@italoecu.de

    Homepage und Kontakt: --> ItaloEcu.de <--

  • jupp ... Kennzeichen runter und gleich zur Post damit
    dann erst Polizei holen, Daten vom Käufer angeben (denn als Halter ist ja der Verkäufer gelistet) und abschleppen lassen.
    Dann landet die Karre auf irgendeinem Parkplatz der Polizei oder Abschleppdienst

  • Ich weiß, dass das Problem wahrscheinlich schon gelöst sein dürfte...


    Praktisch der Verkäufer das Auto aber auch unter Vorlage des (Ver)Kaufsvertrages ersatzweise bei seiner Verwaltung abmelden:

    Code
    Nach dem Verkauf: So läuft die Abmeldung
    
    Der Verkäufer muss nicht unbedingt einen Termin beim Straßenverkehrsamt oder Bürgeramt machen, wenn er sein Auto mit Kennzeichen verkauft hat. Es reicht ein Kaufvertrag als Kopie. In einem anerkannten Kaufvertrag steht unter anderem, ob der Käufer Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) erhalten hat. Dazu finden sich in dem Schriftstück der volle Name mit Anschrift, Personalausweis-Nummer und seine Unterschrift. Dieses Dokument genügt den Behörden für eine offizielle Abmeldung.  

    Daher ist es immer ratsam, erhältliche Vordrucke für den Verkauf zu verwenden...

    Hier wird Benzin noch mit Liebe verbrannt.

  • Kleines Update: Dank der Polizei in Emmendingen und des Inhabers des Parkplatzes konnte der GT jetzt auch von der KFZ-Steuer abgemeldet werden.

    Aber jetzt kommt's: Heute morgen ein Schreiben eines Rechtsanwalts im Briefkasten, woraus hervorgeht, dass mein Käufer seit 06/2020 unter gesetzlicher Betreuung bei ihm steht und daher nicht geschäftsfähig war... :knirsch: D.h. Rückabwicklung des Kaufvertrags und Rücküberweisung des Kaufpreises...Kein Wort von dem Zustand des Wagens und wo er jetzt steht... (Käufer wohnt in Frankfurt, KFZ stand in der Nähe von Freiburg). Ich könnte kotzen..., wie sollte ich wissen bei Kaufabschluss, das hier keine Rechtswirkung vorliegt?????? Und wenn, wie komme ich an das Auto? Vielleicht ist ja jemand von euch rechtskundig, bzw. hatte so einen Fall schon mal...?

    VG Gerd

  • =O=O=O


    Aber .... Rückabwicklung ja , kann ich mir vorstellen, dann soll er aber auch den Gegenstand für die Rückabwicklung liefern. Geld gegen Ware ..... keine Ahnung wie das ist.


    HAste ne Rechtschutz? Da würde ich n Anwalt nehmen ....

    Einmal dachte ich ich hätte unrecht, aber ich hatte mich geirrt .....

  • Was ist das denn für eine Ka**e Alter? geht das denn so einfach?

    Veramente stile italiano per veri intenditori ... :AlfaFahne:

    Le foto del viaggio in Italia si trovano nella mia Galleria fotografica :wink:

  • gleich Anwalt nehmen!
    Wenn er nicht geschäftsfähig war/ist steht auch sein Vormund in der Pflicht! der ist seiner Aufgabe nicht nachgekommen und sollte merken, dass der Honk ein Auto fährt.
    Die Rückabwicklung sollte auch ein Anwalt machen, da bei einem KFZ nicht einfach rück abgewickelt wird, sondern auch abnutzungsrechte dir gegenüberstehen.

    • Offizieller Beitrag

    Würde auch sagen Fall für den Anwalt. Verrückte Story. =O

    Biete JTD, TBI, TJET, Multiair Chiptuning Stage 1 und 2, AGR OFF, DPF OFF, Swirlklappen OFF, Wegfahrsperren und Lambdasonden Programmierung, TCT Tuning, VMAX Sperre Aufhebung, Steuergeräte und Bodycomputer Clone

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  • Na das ist ja mal ein Ding

    Die Menschen die man liebt machen einen zu dem wer man ist.

    Sie bleiben immer ein Teil von einem. Hört man auf man selbst

    zu sein wird das letzte bisschen von Ihnen was noch in uns ist und

    uns aus macht auch sterben.

    • Offizieller Beitrag

    Nicht geschäftsfähig ....aber das Auto bezahlen? Wie geht das den? :wand:

    Genau das hab ich mich auch gerade gefragt.

    Wie geht das ?

    Nicht Geschäftsfähig bekommt aber von der Bank x Tausend Euro ausgehändigt ?

    Oder hat der Herr "nicht Geschäftsfähig" die Kohle unter dem Jopfkissen ?


    Sehr sehr seltsam die Sache

    Muss / kann ich bei einen Verkauf drauf achten ob ein Käufer Geschäftsfähig ist ? :fail:

  • Vor allem wie willste das denn überprüfen wenn man was verkauft?

    Die Menschen die man liebt machen einen zu dem wer man ist.

    Sie bleiben immer ein Teil von einem. Hört man auf man selbst

    zu sein wird das letzte bisschen von Ihnen was noch in uns ist und

    uns aus macht auch sterben.

  • Moin, moin.

    Es wird nur helfen einen Anwalt zu beauftragen.

    Zwei Hinweise: BGB § 818 III (Bereicherung bzw. Entreicherung); ich schätze mal,

    dass das Geld vom Kauf bereits verbraucht wurde.

    BGB § 104 Ziff.2 : Geschäftsunfähigkeit/Geschäftsfähigkeit durch unterschiedliche

    Phasen einer geistigen Beeinträchtigung.

    Viel Glück und Erfolg.

    Grüße Klaus :AlfaFahne: