Mito oder 159er welcher Motor ist empfehlenswert

  • Hallo Leute am Samstag möchte ich den Mito ab holen.


    Ich muss mir dazu Kurzzeitkennzeichen holen.

    Bin nun etwas verwirrt , eigentlich dachte ich immer, das es reicht die EVB Nummer zu haben mit Ausweis ?

    Jetzt habe ich gerade hier gelesen =

    https://www.kurzzeitkennzeiche…1IXAD9EAAYBCAAEgLe3PD_BwE


    Das ich die Papiere vom Fahrzeug brauche inklusive HU Bescheinigung ?

    Wie soll das gehen das Auto und die Papiere sind 180 KM von mir entfernt ?


    Oder verstehe ich da was falsch ?

  • Ja das muss ich noch mal abklären, eigentlich möchte ich das Auto am Samstag holen, problem ist das dort vor Ort die Zulassungsstelle zu hat, und es ist zu Kurzfristig mir die Papiere zu schicken, denn Mittwoch ist auch noch Feiertag :(


    Ich kannte das eigentlich immer so das es gereicht hatte das man die IDENT nummer eingetragen hatte , nun steht auf der Hompage meiner Zulassungsstelle das die Original Papiere vorliegen müssen ?


    man man wie soll das gehen

  • Bei deiner Zulassung anrufen oder vorbei fahren und mit den Leuten sprechen, das ist besser und hilft meistens als andersrum. Mit Original Papieren könnte ich das KFZ gleich richtig anmelden, dann bräuchte ich kein Kurzzeitkennzeichen.


    Oder Du kannst dir evtl. von einem Händler in der Nähe dessen rotes Kennzeichen für die Überführung ausleihen.

  • Soweit ich weis muss ja auch das Fahrzeug dass das Kurzzeitkennzeichen bekommt auch TÜV und HU haben da ansonsten ein Kurzzeitkennzeichen nicht zulässig ist. Es wurde wohl viel Schabernack damit getrieben mit nicht Straßentauglichen Tuningfahrzeugen für Treffen etc.

    Die Menschen die man liebt machen einen zu dem wer man ist.

    Sie bleiben immer ein Teil von einem. Hört man auf man selbst

    zu sein wird das letzte bisschen von Ihnen was noch in uns ist und

    uns aus macht auch sterben.

  • Soweit ich weis muss ja auch das Fahrzeug dass das Kurzzeitkennzeichen bekommt auch TÜV und HU haben da ansonsten ein Kurzzeitkennzeichen nicht zulässig ist.

    Richtig, das wurde auch gleich kontrolliert bei mir. Fotokopien haben allerdings bei mir im Landkreis München vollkommen ausgereicht.


    Wer schickt denn auch seine Original Papiere an 'fremde' Leute? Da kann ich das KFZ gleich verschenken. Wichtig war nur, sie mussten am KFZ-Schein sehen das der TÜV auch für das richtige KFZ war.

  • Wenn Originale Papiere verschickt werden dann nur wenn das Geld vorher auch bezahlt wurde. Und dann auch nur per Zusatzoption Eigenhändig. Alles andere ist zu riskant.

    Die Menschen die man liebt machen einen zu dem wer man ist.

    Sie bleiben immer ein Teil von einem. Hört man auf man selbst

    zu sein wird das letzte bisschen von Ihnen was noch in uns ist und

    uns aus macht auch sterben.

  • Ist das überhaupt möglich wenn ich dort vor Ort bei der Zulassungsstelle mir die Kennzeichen machen zu lassen obwohl ich da nicht wohne ?

    Ich bin aus Wiesbaden das Auto steht in Saarbrücken

  • Das ist ne gute frage. Du kommst nach Saarbrücken?! Wann?

    Die Menschen die man liebt machen einen zu dem wer man ist.

    Sie bleiben immer ein Teil von einem. Hört man auf man selbst

    zu sein wird das letzte bisschen von Ihnen was noch in uns ist und

    uns aus macht auch sterben.

  • Meines Wissens gibt es nur noch Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsstelle in dessen Kreis das Fahrzeug gekauft wurde ?!


    Aber da meine Ansichten von Zulassungsstellen eh nicht die besten sind :ueberzeug:

    Handhaben die das eh nach Belieben :wand1:


    Noch mal , weis einer ob ich Kurzzeitkennzeichen dort vor Ort auf meinem Namen ausstellen lassen kann obwohl mein Wohnort in Wiesbaden ist ?

  • Ich müsste lügen. Aber wenn wir z.B in der Firma einen Reisemobil verkaufen, bin ich der Meinung das ich schon Kunden gesehen habe die ein Kurzzeitkennzeichen aus Ihrem Bundesland zur Überführung mitgebracht haben. Also würde ich mal salopp behaupten dass du dir in deiner zuständigen Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen nehmen kannst und damit von Ort X ein PKW abholen/überführen darfst.


    Am einfachsten ist es bei deiner Zulassungsstelle nachzufragen da ich nicht weis ob das von Bundesland zu Bundesland unter umständen unterschiedlich ist.

    Die Menschen die man liebt machen einen zu dem wer man ist.

    Sie bleiben immer ein Teil von einem. Hört man auf man selbst

    zu sein wird das letzte bisschen von Ihnen was noch in uns ist und

    uns aus macht auch sterben.

  • Das ist ein ZITAT von meiner Zulassungstelle

    Für die Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens bei einer
    Zulassungsstelle werden folgende Unterlagen benötigt:

    • eVB-Nummer (Deckungskarte Ihrer Versicherung)
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. einen Handelsregisterauszug
    • Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief Original
    • gültiger HU / TÜV (Vorderseite Fahrzeugschein oder Bericht)
    • evtl. eine Vollmacht, wenn Sie im Auftrag handeln

    Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug mind. einen Werktag vor der
    Zulassung des Kurzzeitkennzeichens abgemeldet sein muss.


  • ...siehe hier


    Wie oft hatten wir das Thema schon und wie oft wird es wohl noch kommen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich müsste lügen. Aber wenn wir z.B in der Firma einen Reisemobil verkaufen, bin ich der Meinung das ich schon Kunden gesehen habe die ein Kurzzeitkennzeichen aus Ihrem Bundesland zur Überführung mitgebracht haben. Also würde ich mal salopp behaupten dass du dir in deiner zuständigen Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen nehmen kannst und damit von Ort X ein PKW abholen/überführen darfst.


    Am einfachsten ist es bei deiner Zulassungsstelle nachzufragen da ich nicht weis ob das von Bundesland zu Bundesland unter umständen unterschiedlich ist.

    So dachte ich auch noch bis vor einigen Wochen , da ich plante mir in Weilheim/Teck ein Auto zu kaufen.

    Ich redete mit einem Freund der beim Ordnungsamt arbeitet , das ich ja mit einem Kurzzeitkennzeichen dann dort hin fahren könne ?


    Worauf er mir Erklärte das ich wohl schon lange kein Kurzzeitkennzeichen mehr beantragt hätte. !!!!

    Dies geht nur noch im Zulassungsbezirk in dem das Fahrzeug her sei !!! :ueberzeug:


    Hatte ich schon erwähnt das ich mit Zulassungsstellen auf Kriegsfuß stehe ?????????? :wand:



    Als ich vor einigen Jahren einen 156 Selespeed "normal" zulassen wollte musste ich noch vom Händler oder der Tüvgesellschaft die HU

    Bescheinigung nachlegen.

    Meine Aussage das ja im den anderen Papieren drinne Steht wie lange das Fahrzeug TÜV hat ,

    hat dem wehrtem Herren nicht ausgereicht. Der wollte eine vollständige Bescheinigung :ueberzeug:

    Auf die er noch nicht mal nachgeschaut hat, als ich mir die per Email von der Dekra senden lies :ueberzeug::ueberzeug::ueberzeug:

  • So liest sich das heraus... § 16a Abs. 2 FZV wie in Wiki angegeben sagt ja örtlich zuständige* oder zuständige Zulassungsstelle beim Standort des Fzhg hat ein KZK zututeilen..


    *örtlich zuständig bedeutet nach dem § 46 Abs. 2 FZV an dem Wohnort des Antragsstellers.


    Geht also beides.

  • Richtig. Zwingende Einschränkungen sind, dass das mit dem KZK zu bewegende Fahrzeug spätestens am Vortag des ersten Gültigkeitstages der KZK abgemeldet worden sein muss (alte Geschichte, ein bereits zugelassenes Fahrzeug darf nicht mit anderen Kennzeichen versehen werden, auch nicht mit Händler- oder KZK) und dass das Fahrzeug, auf welches die KZK ausgestellt werden, der StVO in ihrer jeweils geltenden Fassung zu entsprechen hat. Das schließt eine gültige HU mit ein.

  • naja bin jetzt genau so schlau wie vorher, bin ja mal gespannt was morgen die Zulassungstelle sagt.


    Fakt ist , ich wohne in Wiesbaden das Auto steht in Saarlouis bei einem Auto HAUS , es bekommt neuen TÜV , und es ist natürlich seit längerem abgemeldet.

    Ich habe keine Originalen Dokumente nur Kopien per email.


    Und das werde ich morgen hier bei meiner Zulassungstelle sagen, mal schauen was ich als Antwort bekomme.


    Man man es wird einem echt schwer gemacht sich ein Auto zu kaufen

  • Am besten fahren wir nur noch mit Kutschen betrieben von Mauleseln. Die sind günstig im Unterhalt und kosten weniger nerven. Nur mit dem Methan Ausstoß müsste ein ausgeklügeltes "Abgasreinigungssystem" am Hintern des Esels nachgerüstet werden.


    Man man. Bin mal gespannt wie lange es dauert bis wir selbst am Hintern irgendwelche Endtöpfe mit schleppen dürfen. :joint:

    Die Menschen die man liebt machen einen zu dem wer man ist.

    Sie bleiben immer ein Teil von einem. Hört man auf man selbst

    zu sein wird das letzte bisschen von Ihnen was noch in uns ist und

    uns aus macht auch sterben.

  • Wie ich schon schrub, Ende August im Landkreis München mit Kopien das KKZ bekommen. Per Zug angereist, das KFZ in Düsseldorf abgeholt.


    2011 ein Auto in Duisburg gekauft, vor Ort mit den Papieren ein Kurzzeitkennzeichen bekommen und damit nach Hause gefahren.


    Entweder anrufen oder vorbei fahren, ich tendiere zum Letzteren, es spricht sich einfach leichter. ;)

  • So habe mich heute bei den Zulassungsstellen informiert.

    Bei mir ist es ja so das ich entweder im Kreis Groß Gerau das machen kann oder Wiesbaden.


    Also Zulassungsstelle Groß Gerau sagt es geht nur mit Originalen Dokumenten, keine Kopien.


    Zulassungsstelle Wiesbaden geht es mit Kopien :like:

    Schon der hammer beide sind in Hessen!!


    Die EVB Nummer habe ich bei ebay gekauft, da es unkomplizierter als bei meiner KFZ Versicherungen ist, und wegen 30€ für 5tage ist das schon ok.


    Gruß