macht Natürlich Sinn... Bei Eingriff in die Originalleuchten erlischt deren Betriebserlaubnis....keine Betriebserlaubnis, keinen Versicherungsschutz.
Mein Tüv Prüfer wollte mir schon bei den erlaubten TFL/Nebel Kombilleuchten einen Strich durch die Rechnung machen
