Achtung : Teiletypgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes löst Teilegutachten ab

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    Teiletypgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes löst Teilegutachten ab.


    Link zur Pressemitteilung vom KBA


    Kurz erklärt :

    Ab dem 20. Juni 2025 muss für neue genehmigungsrelevante Zubehörteile vom Hersteller eine Teiletypgenehmigung erwirkt werden. Das bisherige Teilegutachten reicht ab diesem Termin nicht mehr aus.


    Um genehmigungsrelevante Zubehörteile wie Bremsanlagen, Auspuffe, Fußrasten, Federelemente und vieles mehr legal ans Auto oder Motorrad zu schrauben, mussten diese Produkte bislang zwei Voraussetzungen erfüllen. Entweder es lag eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vor oder ein Teilegutachten.


    Bequeme Lösung: Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

    Die ABE wird durch den Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Rahmen eines Zertifizierungsprozesses erwirkt und ist für den Verbraucher die komfortablere Option: Das Zubehörprodukt wird ordnungsgemäß ans Fahrzeug geschraubt und ist durch eine eingeprägte KBA-Nummer bei Polizeikontrollen oder bei der Hauptuntersuchung eindeutig als legal zu identifizieren.


    Edit :

    Seit dem 20. Juni 2024 erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) keine neuen Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) mehr nach § 22 StVZO, sondern Teilegenehmigungen (TTG).

    Bestehende ABE behalten aber ihre Gültigkeit und können erweitert werden.



    Komplizierter ist die Sache beim sogenannten Teilegutachten. Dieses Dokument wird durch sogenannte Technische Dienste, das sind Prüflabore oder Zertifizierungsstellen, die für das Typgenehmigungsverfahren des KBA anerkannt sind, erstellt. Bei Zubehörprodukten mit Teilegutachten muss der korrekte Einbau und unter Umständen die Einhaltung von Auflagen durch eine Prüfstelle (TÜV, Dekra o.ä.) überprüft und dokumentiert werden. Auf Basis des erstellten Gutachtens erfolgt eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle.


    Die neue Teiletypgenehmigung

    Ab dem 20. Juni 2025 können für neue Zubehörprodukte keine Teilegutachten mehr ausgestellt werden. Stattdessen muss beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Teiletypgenehmigung erwirkt werden. So will es die geänderte Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

    Notwendig wurde die Novelle aufgrund »einer nicht tolerierbaren Anzahl fehlerhafter Teilegutachten«, die die Länder im Rahmen der kontinuierlichen Marktüberwachung feststellten, heißt es vom KBA. Soll heißen: Bei den Teilegutachten wurde getrickst.

    Für die neue Teiletypgenehmigung ist eine Zertifizierung direkt durch das KBA vorgesehen. Die Behörde will damit einheitliche Standards sicherstellen. Produkte mit Teiletypgenehmigung erhalten ähnlich wie bei einer ABE eine KBA-Nummer, allerdings mit sechs anstatt fünf Stellen.

    Anders als beim alten Teilegutachten ist das KBAbei der Teiletypgenehmigung künftig befugt, die Konformität der Fahrzeugteile nachzuprüfen und bei Abweichungen Genehmigungen zu widerrufen.


    Drei Jahre Übergangsfrist

    Bereits vorliegende Teilegutachten sind noch drei Jahre lang gültig. Wer ein entsprechendes Zubehörprodukt besitzt, sollte also nicht mehr ewig mit dem Einbau und der Eintragung warten. Ab dem 20. Juni 2028 können Teilegutachten nur noch für Einzelabnahmen nach § 21 StVZO genutzt werden.

    Hersteller müssen entsprechende Produkte bis zum Ablauf der Übergangsfrist einer Zertifizierung beim KBA zur Erlangung einer Teiletypgenehmigung unterziehen, sollen sie weiterhin legal verbaut werden können

  • Das war ja klar das die das irgendwann mal ersetzen würden.

    Die Menschen die man liebt machen einen zu dem wer man ist.

    Sie bleiben immer ein Teil von einem. Hört man auf man selbst

    zu sein wird das letzte bisschen von Ihnen was noch in uns ist und

    uns aus macht auch sterben.

  • Ich lasse wiederrum gerne alles Eintragen dann hab ich den unnötigen Papierkram nicht immer an Board und die Angst das ich bei meiner Schusseligkeit vergesse wo ich die ganzen Unterlagen hingelegt hab.

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    Ich lasse wiederrum gerne alles Eintragen dann hab ich den unnötigen Papierkram nicht immer an Board und die Angst das ich bei meiner Schusseligkeit vergesse wo ich die ganzen Unterlagen hingelegt hab.

    Das ist im Prinzip ja nicht verkehrt, aber das Problem wird an die Hersteller der Teile weitergereicht.


    So eine neue Teiletypgenehmigung, bekommst der Hersteller ja nicht mehr so einfach wie ein bisheriges Teilegutachten. Das geht nur noch über das KBA.

    Das bedeutet wiederum für uns als Endkunden, dass es mal wieder teurer wird.


    Es ist eine kleine Änderung, aber irgendwann werden wieder alle meckern, warum es gewisse Teile nicht mehr gibt, oder sie teurer geworden sind.


    Frag mich aber warum das keine EU Geschichte ist, sondern nur wieder in Deutschland gemacht wird ?



  • Jaaaa. Mehr Bürokratie, das freut das Herzerl da springts im Kreis!

    Warum verbietet man eigentlich nicht gleich Anbauteile und Veränderungen vom Aftermarket aller art :sleeping:


    Das wird ein geiler Sommer, gepaart mit dem Doppelwumms der Rufe nach Jährlichem Tüv.

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    Es gilt die 3 jährige Übergangsfrist, aber danach gibt es keine Ausnahmen mehr.


    Bin auch gerade dabei herauszufinden, inwiefern das meinen Umbau betrifft.

    Einige Teile haben eine ABE, für viele Teile gibt es aber nur die bisherigen Teilegutachten.

    Und in den nächsten 2 Monaten ist der Wagen alles, nur definitiv nicht fertig.

    :tüv::tüv::tüv:

  • Dann heißt es jetzt für alle ran plotzen was geht und man noch bekommen kann.

    Die Menschen die man liebt machen einen zu dem wer man ist.

    Sie bleiben immer ein Teil von einem. Hört man auf man selbst

    zu sein wird das letzte bisschen von Ihnen was noch in uns ist und

    uns aus macht auch sterben.

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    Bericht in der AMS zu dem Thema : klick


    Zitat

    Fazit :

    Mit der Umstellung auf die nationale Teiletypgenehmigung verfolgt das Kraftfahrt-Bundesamt das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig einheitliche Qualitätsstandards für den Teilemarkt zu etablieren. Gleichzeitig reagiert der Gesetzgeber damit auf eine zunehmende Zahl von Beanstandungen im bisherigen Genehmigungssystem. Der Kunde darf sich am Ende vermutlich auf höhere Kosten einstellen.

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    Habe Antwort von meinem TÜV Sachverständigen bekommen :


    ...ab dem Datum ( 20. Juni 2025 ) werden keine neuen Teilegutachten mehr ausgestellt. Die Anbieter von Zubehörteilen müssen dann eine teurere Teiletypgenehmigung erstellen lassen. Die alten Teilegutachten können aber in der Übergangszeit trotzdem als Grundlage für Einzelabnahmen genutzt werden.


    In dieser Übergangsfrist würde ich nicht blauäugig zum TÜV gehen, in der Hoffnung das noch alles ist wie früher. Vorher fragen und abklären, bevor man die Sachen kauft. Nicht alle Sachverständigen bei TÜV und Dekra sehen das so.

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    Letzters ist aber weiter weg als das mit den Eintragungen


    Bevorzuge eh Teile mit ABE

    Zum Thema ABE :


    Seit dem 20. Juni 2024 erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) keine neuen Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) mehr nach § 22 StVZO, sondern Teilegenehmigungen (TTG).


    Bestehende ABE behalten aber ihre Gültigkeit und können erweitert werden.

  • Die TTG entspricht aber 1:1 der alten ABE. Von daher wird sich dort nichts ändern. Nur ein anderer Name. In Bezug auf die Teilegutachten sehe ich das nicht so kritisch, durch die TTG braucht man sich keine Gedanken mehr zu machen ob was eingetragen wird. Was eine TTG hat ist problemlos zu benutzen.

  • Die TTG entspricht aber 1:1 der alten ABE. Von daher wird sich dort nichts ändern. Nur ein anderer Name. In Bezug auf die Teilegutachten sehe ich das nicht so kritisch, durch die TTG braucht man sich keine Gedanken mehr zu machen ob was eingetragen wird. Was eine TTG hat ist problemlos zu benutzen.

    Die TTG ist der Nachfolger des Teilegutachten und nicht der ABE. Eine ABE ist eintragungsfrei, ein Teilegutachten nicht. Somit ist die TTG nicht 1:1 der ABE Nachfolger.