Achtung : Teiletypgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes löst Teilegutachten ab

  • Aha...Tieferlegung hat dann keine Option mehr auf ABE ? Also keine 1:1 Umsetzung. Meine Fahrzeuge haben eine Tieferlegung mit ABE.... Ja, ich weiß, die bleibt gültig, nur neuere Modelle nach 2024 dann wohl nicht mehr.


    Bei einem Tuningteil mit ABE muss ich mich nicht erst informieren ob ich nicht doch zum Eintragen muss, da ABE = eintragungsfrei. Bei der TTG muss ich mich erst informieren ob ich nicht doch zum TÜV, DEKRA o.ä. muss...was ist da 1:1 ?

  • Ja das stimmt. Einfacher werde ich wohl nicht mehr erleben.

    Die Menschen die man liebt machen einen zu dem wer man ist.

    Sie bleiben immer ein Teil von einem. Hört man auf man selbst

    zu sein wird das letzte bisschen von Ihnen was noch in uns ist und

    uns aus macht auch sterben.