Das ist inzwischen zum
egal. Auch Privatanbieter dürfen nichts verschweigen oder vortäuschen. Das mit dem verschweigen ist im Zweifel schwierig - aber vortäuschen (z.B. viele Rechnungen vorlegen und davon ist vieles nicht gemacht, kann ein Gutachter prüfen) nicht so sehr. Wenn die Bremsen allerdings eine Außeneinwirkung brauchen (da haben ja einige was zu geschrieben), dann ist das definitiv verschweigen. Und da darf man auch mal die Werkstatt, von der die Rechnung sind, durchaus mal von einem Anwalt um entsprechende Stellungnahme bitten - das reicht im Zweifel schon
Aber: nicht selbst irgendwas versuchen oder so - lieber erstmal mit z.B. Verbraucherschutz reden. Und mal zum TÜV fahren damit. Da kriegt man im Zweifel was belastbaren (leider auch oft was, was man dann selbst berücksichtigen muss).
Bis man da mal was hört und alles erledigt ist, ist das Auto wahrscheinlich schon paar jahre älter
Kann es dann direkt schrotten.