Zitat aus dem Bericht;
"Dringt diese Beleuchtung nach außen und beeinträchtigt z. B. die Wirkung der vorgeschriebenen lichttechnischen Einrichtungen oder verändert das Signalbild des Fahrzeugs, so ist dies unzulässig weil andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden können. Das gleiche gilt, falls der Fahrer während der Fahrt durch die Beleuchtung abgelenkt oder behindert werden könnte. Dies gilt auch für den ruhenden Verkehr im öffentlichen Verkehrsraum."
Ja ja, eine Beleuchtung im Innenraum ist ja das einzige was den Fahrer ablenkt.
Mit dem Mobiletelefon in der Hand sprechen, Nachricht lesen oder sogar ein Text eintippen, rauchen, im Handschuhfach etwas suchen, Kopf nach hinten drehen, Km-Anzeige fotografieren, 6 im Auto(!)... Dieses lenkt den Fahrer nicht ab, aber eine etwas zu hellere Beulechtung die gelegentlich während der Fahrt zu ist, soll den Fahrer behindern.