Ist ja kagge...
Rein grob von der Sachlage: Die Versicherung zahlt korrekterweise den Leihwagen nur so lange, wie die Reparatur standardmäßig dauert. Wenn die Werkstatt (die von Alfa benannt wurde), dafür jetzt länger braucht, muss die Werkstatt dafür gerade stehen. Wenn es an Teileliefgerzeiten geht, kann sie sich dann an Alfa schadlos halten. Ansonsten müssen die halt ihre Prioritäten anders setzen. Das kann tatsächlich nicht dein Problem sein.
Eine Lösung wäre: Duch beschaffst selber eine Werkstatt, lässt das Auto dorthin schleppen und insten, und stellst alle Kosten der (Alfa)Versicherung in Rechnung. Dafür brauchst du dann einen langen Atem, um das vor Gericht durchzubekommen. Und du musst die Kohle vostrecken...
Und ja, Anwalt ist die korrekte Entscheidung! Versicherungen bewegen sich erst, wenn die Post von einer Kanzlei kommt.