Beiträge von xyz-000

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    (Darf man hier im Forum eigentlich auf Gleichteile hinweisen oder

    soll man das nicht? Ich habe extra die GM Nummer nicht eingestellt)


    Man darf fast alles, solange es den Regeln der Foren unter der Domän *arp-romeo-portal.** entspricht.

    Um Deine Frage zu beantworten, ja es ist erlaubt.

    Korrekt. Es wird immer noch nur die Trübung gemessen, aber scheinbar trotzdem mehr kassiert bei der AU. :wand1:

    Das ist Stationsabhängig, bei uns hier bleibt es Preislich wie vorher.

    Hätte ja sein können, das die jetzt aufgrund der aktuellen Diesel-Gate-Affäre nun auch direkt NOx messen.


    Darüberhinaus finde ich es gut, wenn die Info hier im Board für alle Alfisti zu finden ist, und nicht nur bei der grossen Suchmaschine.

    NOx Werte zu messen erfordert andere Technik, alternative wäre ja auch ein Prüfer gewesen, da wäre das aus erster Hand.

    Diese Info hättet man selber hier schreiben können. ;)

    Wer noch alten Bestand an 134 hat, kann sich's auch leisten.

    Ich denke mal leisten können sie sich das nicht. Sie wissen es vllt nur noch nicht.

    Spätestens wenn nachgekauft werden muss kommt dann das große erwachen.

    Deswegen wird der "alte" Bestand bei fast allen die es wissen Preislich angepasst.

    Ach Denis, der Clausi möchte auch mal schrauben und für mehr als Räder wechseln reichts leider nicht ^^^^

    *schnellduckundwechsonstkommtclausiundhautmireinereinsonekagge*

    Er kann was machen und zwar die wichtigen Sachen, Zaun fertig stellen (ist bestimmt immer noch nicht fertig), Garage aufräumen (es ist bestimmt immer noch alles kreuz und in der Quere), einen Fußraumteppich säubern und in MI legen (liegt bestimmt immer noch in der Garage im Dreck), Wagen mit der Hand waschen, Wagen aussaugen. Dann in Keller aufräumen anbauen aufstellen. Davon ab hat die Family gerade Vorrang.

    Es ist genug zu tun, eigentlich darf er gar keine Zeit haben irgendwelche Laufrichtungen zu kontrollieren.

    Ihr seid mir Profis :rolleyes:..nein!:cursing:


    LAUFRICHTUNG falsch ... fuc* off .. bei beiden Wagen ... :(


    Ist scheinbar nicht mal dem *TÜV aufgefallen .. :rolleyes:

    Du bist hier der Vollprofi, wenn es die aktuellen Reifen sind die jetzt auf MI drauf sind haben diese keine LAUFRICHTUNG.

    Clausi, hör einfach auf. Bitte!!

    An dem Wagen gibt es nichts zu bemängeln außer das was ich Dir gesagt habe.

    Halte den Wagen lieber sauber und ordentlich und bastle nicht daran herum.

    Stimmt so nicht, mir sind etliche Porsche 993 und 964 bekannt welche eine Eintragung haben, wird sehr häufig so gemacht und auch eingetragen obwohl es den 993 zb. nie ohne Airbag gegeben hat.


    VG

    Udo

    Airbag Ausbau und austragen stand nicht zur Debatte.

    Dann sollte man ein wichtigen Hinweis nicht vergessen, ein Hinweis auf § 19 StVZO wäre auch nicht zu vergessen.


    Wenn Du dies in den Raum stellst, solltest Du gleich den offiziellen Weg gleich mit aufzeigen.

    Nach aktueller Rechtslage ist es ohne weiteres nicht möglich.

    Da Du so ein Wagen hast und die Aussage aufstellst, sollte es für Dich ja ein leichtes sein entsprechende Information / Anlaufstellen mit auf den Weg zu geben.


    Bezüglich Start-Stop-System:

    Muss man dem Fzg. irgendwo mitteilen, dass die Batterie erneuert wurde? Wenn ja, habt Ihr das gemacht?

    Die ist bei Alfa nicht notwendig.

    Nur der erwähnte Lenkwinkelsensor muss wieder lernen.

    ...

    Was dazu zu lesen ist: Bei einem Fremdmittel in einer 134-Anlage, verliert das Fahrzeug die Betriebserlaubnis.

    ...

    Nicht nur das, ist es auch dringend davon abzuraten von diversen "Klimaseiten" im Weltnetz Nachfüllkartuschen zu holen.

    Weil man nicht weiß was drin ist, meistens ist es Propan oder Butan, eine Mischung von R134a ist da auch nicht ideal.

    Davon ab fehlt dann auch die Ölzugabe für den Kompressor.

    R 774 ist CO2 :wand1:


    Das mag sein aber allzu viele Alternativen gibt es nicht die ein geringen GWP Wert haben, R774 hat ein GWP Wert von 1.

    Da bleibt nur noch R717 (Amoniak, GWP Wert 0) und R718 (H20 GWP Wert 0), ersteres hat Aufgrund seiner Brennbarkeit und Toxizität sehr hohe Auflagen hinsichtlich der Nutzung. Es gibt schon viele R718 Testanlagen die seit Jahren erfolgreichen laufen.


    Bei CO2 Anlagen werden besonders hohe Drücke gefahren mit dies als Kältemittel funktioniert (10bar bei -40°C), die Wärmeentwicklung ist dabei auch nicht zu vernachlässigen, CO2 Anlagen sind transkritischer Prozess Anlagen, die Wärme die hier entsteht wird zurückgewonnen.