Grundsätzlich teilt man in 3 versch. Gruppen ein:
- Leistungssteigerung bis 20%
- Leistungsteigerung von 21% bis 40%
- Leistungssteigerung von mehr als 40%
Hier die dazugehörigen Prüfungen, bzw. über welche Dinge Nachweise erbracht werden muß.
Anforderung an Leistungssteigerung bis 20%
- Ermittlung der Motorleistung und des Motordrehmoments
- Überprüfung des Geräuschverhaltens
- Abgasgutachten und Kraftstoffverbauch (bei modernen Fahrzeugen wegen der Kfz. Steuer)
- Höchstgeschwindigkeit
- Bremsverhalten
- Elektromagnetische Verträglichkeit
- Eignung der Reifen (Hauptsächlich Traglast und Geschw. Index)
- Fahrerprobung
- Eignung des Tachos (gesteigerte Vmax)
Anforderung an Leistungssteigerung von mehr als 20% bis 40%
- Alle Anforderung für die Leistungssteigerung bis 20%
- Einrichtung zur Überwachung der Getriebetemperatur
- Schutzmaßnahmen gegen Abreißen der Kardanwelle
Anforderung an Leistungssteigerungen von mehr als 40%
- Alle Anforderungen für die vorherigen zwei Leistungsstufen
- Betriebsfestigkeit auf Basis des Serienfahrzeugs (statischer Test)
- Betriebsfestigkeit im Fahrversuch nachweisen (2000km bei vorgegebenen Profil)
- Bremsverhalten bei Vmax
Prüfungen
Motorleistung: stationärer geeichter Prüfstand
Abgasgutachten:
Gutachten muss die Abgasnorm der Karosse oder besser nachweisen. Ein
Abgasgutachten ist nicht mit einer AU zu verwechseln. Ein Abgasgutachten
kostet je nach Abgasnorm zwischen 400€ und 5000€.
Geräuschmessung:
Wird von Technischen Prüfstellen auf speziellen Prüfgeländen
angefertigt. Dabei Messung im Stand und in der Vorbeifahrt. Die
Grenzwerte die zur Zeit der Homologation der Karosse gültig waren müssen
eingehalten werden. Kosten 200-300€
Ermittlung de rHöchstgeschwindigkeit:
Die Höchstgeschwindigkeit nach dem Tuning muss
erfahren werden bzw. ein Gutachten darüber von einer Technischen
Prüfstelle vorliegen.
Nachweis der Bremsleistung: Bis 20%
Leistungssteigerung reicht ein Herstellernachweis über die
Leistungsfähigkeit der Bremsen. Bei mehr als 20% muss ein Gutachten
angefertigt werden. Dabei gilt immer dass die Bremsleistung den
damaligen Richtlinien entsprechen muss die gültig waren zum Zeitpunkt
der Erstzulassung.
Prüfung der Funkentstörung bzw. der
Elektromagnetischen Verträglichkeit: Gutachten eine Technischen
Prüfstelle, darauf haben sich einige wenige Technische Prüfstellen
spezialisiert.
Eignung der Reifen
Fahrerprobung:
Das Fahrzeug muss entweder im Slalom bzw. bei Kreisfahrt im
Grenzbereich auf Lastwechselreaktionen überprüft werden. Ebenso der
Geradeauslauf bei Höchstgeschwindigkeit nach Lastwechselreaktionen.
Kosten dafür, werden nach Zeit gerechnet (grob 120€ pro Stunde) und ein
entsprechendes Testgelände muss angemietet werden.
Nachweis des Tachos: Er muss mindestens VMAX des getunten Fahrzeuges anzeigen.
Überwachung der Getriebeöltemperatur:
Schutzmaßnahmen
gegen Abreißen der Kardanwellen: Z.B. durch verstärkte Kardanwelle oder
Lager. Ebenso ist eine Einrichtung erforderlich die verhindert das die
Kardanwelle beim Abreißen „abfällt“ bzw. Kontakt mit der Straße hat.
Prüfungder Bremse:
Bremsleistung muss nach ECE R13 nachgewiesen werden. Sprich
Bremsprüfung im Fahrversuch. Sieht grob so aus. Maximales Gewicht.
Beschleunigen bis VMax, max. Verzögerung bis 20km/h dann wieder volle
Beschleunigung bis VMax … etc.etc.
Fazit, wenn man das alles "legal" machen will, kommt da ordentlich was zusammen, nicht
ohne Grund sind deswegen die Motorumbauten von großen Tunern so teuer.
Diese müssen alle diese Nachweise erfüllen und noch mehr (Produktion von
Serienteilen etc.). Sprich da sind mal ganz schnell mehrere 10.000€ weg
um einen Umbau legal zu kriegen.