Beiträge von zyon

    Round 1

    Viel Spaß mit dem Re-Livestream Alfa Revival Cup vom 27. April 2025 bei den Red Bull Ring Classics am Red Bull Ring.


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    Noch ein kleiner Bericht :

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    Habe Antwort von meinem TÜV Sachverständigen bekommen :


    ...ab dem Datum ( 20. Juni 2025 ) werden keine neuen Teilegutachten mehr ausgestellt. Die Anbieter von Zubehörteilen müssen dann eine teurere Teiletypgenehmigung erstellen lassen. Die alten Teilegutachten können aber in der Übergangszeit trotzdem als Grundlage für Einzelabnahmen genutzt werden.


    In dieser Übergangsfrist würde ich nicht blauäugig zum TÜV gehen, in der Hoffnung das noch alles ist wie früher. Vorher fragen und abklären, bevor man die Sachen kauft. Nicht alle Sachverständigen bei TÜV und Dekra sehen das so.

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    Bericht in der AMS zu dem Thema : klick


    Zitat

    Fazit :

    Mit der Umstellung auf die nationale Teiletypgenehmigung verfolgt das Kraftfahrt-Bundesamt das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und gleichzeitig einheitliche Qualitätsstandards für den Teilemarkt zu etablieren. Gleichzeitig reagiert der Gesetzgeber damit auf eine zunehmende Zahl von Beanstandungen im bisherigen Genehmigungssystem. Der Kunde darf sich am Ende vermutlich auf höhere Kosten einstellen.

    Deswegen sagte ich ja kein „Stress““ .

    In der Übergangszeit wird das wieder stark vom jeweiligen Prüfer bei der Einzelabnahme abhängen.

    Wenn du richtig Glück hast, bekommst du so ein Paragrafenreiter der sich extra viel Zeit lässt und super penibel ist.

    Da die Einzelabnahme nach Zeitaufwand abgerechnet wird, ist dann das Eintragen der Spurplatten auf einmal 4 mal so teuer wie die gebrauchten Platten selber.


    Von daher mein Tip, wenn man jetzt Projekte in der Pipeline hat, Gas geben ;)

    Bei SCC kann man sich die Gutachten runterladen. Nur vorher checken ob die Nummern übereinstimmen.


    Mit dem Teilegutachten hast du noch 2 Monate kein Stress beim eintragen. ;)


    Danach gilt die neue Gesetzgebung, siehe :


    Ich lasse wiederrum gerne alles Eintragen dann hab ich den unnötigen Papierkram nicht immer an Board und die Angst das ich bei meiner Schusseligkeit vergesse wo ich die ganzen Unterlagen hingelegt hab.

    Das ist im Prinzip ja nicht verkehrt, aber das Problem wird an die Hersteller der Teile weitergereicht.


    So eine neue Teiletypgenehmigung, bekommst der Hersteller ja nicht mehr so einfach wie ein bisheriges Teilegutachten. Das geht nur noch über das KBA.

    Das bedeutet wiederum für uns als Endkunden, dass es mal wieder teurer wird.


    Es ist eine kleine Änderung, aber irgendwann werden wieder alle meckern, warum es gewisse Teile nicht mehr gibt, oder sie teurer geworden sind.


    Frag mich aber warum das keine EU Geschichte ist, sondern nur wieder in Deutschland gemacht wird ?



    Einmal nachgereicht, der etwas ausführlichere Bericht von Dirtfish :


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    Hier noch ein paar schöne Bilder von dieser Rally.


    Einmal „best of raw action“ :


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    Toyota :


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    Hyundai :


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    ….


    "In einer anderen Liga": WRC-Legenden loben Rovanperä nach Kanaren-Gala :


    Einmal zum nachlesen

    Hab mir das gerade mal auf der Karte angeschaut. Der Platz ist ganz im Süden.

    Da haben die Veranstalter die Fahrer einmal quer durch Maspalomas geschickt.


    Die Gewinner der WRC 1,2 und 3 sind aber direkt nach der PowerStage zum Auditorium gefahren. Ansonsten hätte das alles mit dem timing fürs Fernsehen nicht funktioniert.

    Anschließend musste der ganze Tross wieder zurück nach Las Palmas und im Service Park einchecken. Wenn du da nicht ankommst, gibt es auch keine Punkte / Wertung.


    Die Autos die in dem Video zu sehen sind , sind alles WRC 3 und 4 Fahrzeuge.

    Ja, die brauchen Nummernschilder, weil sämtliche Verbindungsetappen sind öffentliche Straßen.

    …. und die Autos klingen so. Da ist nichts kaputt. Das sind Rennwagen und wenn man einen Gang einlegt gibt es auch dieses harte Geräusch ;)

    Auch das quietschen der Bremsen, alles todo bien.


    Schöne Grüße an euren Lokalreporter.


    Wenn wir ( hoffentlich) wiederkommen, soll er sich melden, dann kann ich ihm mal die WRC1 Boliden und den Servicepark zeigen.

    Gran Canaria aus der Luft :


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    Teiletypgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes löst Teilegutachten ab.


    Link zur Pressemitteilung vom KBA


    Kurz erklärt :

    Ab dem 20. Juni 2025 muss für neue genehmigungsrelevante Zubehörteile vom Hersteller eine Teiletypgenehmigung erwirkt werden. Das bisherige Teilegutachten reicht ab diesem Termin nicht mehr aus.


    Um genehmigungsrelevante Zubehörteile wie Bremsanlagen, Auspuffe, Fußrasten, Federelemente und vieles mehr legal ans Auto oder Motorrad zu schrauben, mussten diese Produkte bislang zwei Voraussetzungen erfüllen. Entweder es lag eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vor oder ein Teilegutachten.


    Bequeme Lösung: Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)

    Die ABE wird durch den Hersteller beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Rahmen eines Zertifizierungsprozesses erwirkt und ist für den Verbraucher die komfortablere Option: Das Zubehörprodukt wird ordnungsgemäß ans Fahrzeug geschraubt und ist durch eine eingeprägte KBA-Nummer bei Polizeikontrollen oder bei der Hauptuntersuchung eindeutig als legal zu identifizieren.


    Edit :

    Seit dem 20. Juni 2024 erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) keine neuen Allgemeinen Betriebserlaubnisse (ABE) mehr nach § 22 StVZO, sondern Teilegenehmigungen (TTG).

    Bestehende ABE behalten aber ihre Gültigkeit und können erweitert werden.



    Komplizierter ist die Sache beim sogenannten Teilegutachten. Dieses Dokument wird durch sogenannte Technische Dienste, das sind Prüflabore oder Zertifizierungsstellen, die für das Typgenehmigungsverfahren des KBA anerkannt sind, erstellt. Bei Zubehörprodukten mit Teilegutachten muss der korrekte Einbau und unter Umständen die Einhaltung von Auflagen durch eine Prüfstelle (TÜV, Dekra o.ä.) überprüft und dokumentiert werden. Auf Basis des erstellten Gutachtens erfolgt eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle.


    Die neue Teiletypgenehmigung

    Ab dem 20. Juni 2025 können für neue Zubehörprodukte keine Teilegutachten mehr ausgestellt werden. Stattdessen muss beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Teiletypgenehmigung erwirkt werden. So will es die geänderte Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

    Notwendig wurde die Novelle aufgrund »einer nicht tolerierbaren Anzahl fehlerhafter Teilegutachten«, die die Länder im Rahmen der kontinuierlichen Marktüberwachung feststellten, heißt es vom KBA. Soll heißen: Bei den Teilegutachten wurde getrickst.

    Für die neue Teiletypgenehmigung ist eine Zertifizierung direkt durch das KBA vorgesehen. Die Behörde will damit einheitliche Standards sicherstellen. Produkte mit Teiletypgenehmigung erhalten ähnlich wie bei einer ABE eine KBA-Nummer, allerdings mit sechs anstatt fünf Stellen.

    Anders als beim alten Teilegutachten ist das KBAbei der Teiletypgenehmigung künftig befugt, die Konformität der Fahrzeugteile nachzuprüfen und bei Abweichungen Genehmigungen zu widerrufen.


    Drei Jahre Übergangsfrist

    Bereits vorliegende Teilegutachten sind noch drei Jahre lang gültig. Wer ein entsprechendes Zubehörprodukt besitzt, sollte also nicht mehr ewig mit dem Einbau und der Eintragung warten. Ab dem 20. Juni 2028 können Teilegutachten nur noch für Einzelabnahmen nach § 21 StVZO genutzt werden.

    Hersteller müssen entsprechende Produkte bis zum Ablauf der Übergangsfrist einer Zertifizierung beim KBA zur Erlangung einer Teiletypgenehmigung unterziehen, sollen sie weiterhin legal verbaut werden können