Die Aussage/Erklärung des TÜV-Süd Mitarbeiters.
Das Lenkradschlosss darf nicht einrasten, wenn ich den Schlüssel aus der Position "laufender Motor" oder auch nur "Zündung an" zurück in Position "Null" drehe, also die Position, in der ich den Schlüssel abziehen kann.
Das Schloss darf erst einrasten, wenn ich den Schlüssel abziehe.
Sonst ist es ein "VM" - verkehrsgefährdender Mangel (kurz davor nicht mehr vom Hof fahren zu dürfen!).
Begründung (wie sinnvoll die auch immer sein mag):
Es gab/gibt Fahrer/innen, die zum Spritsparen den Motor bei rollendem Fahrzeug, z.B. längerer Bergabfahrt ausschalten um Sprit zu sparen.
Wie dem auch sei:
Wenn ich zur Nachprüfung fahre wird der Punkt genau überprüft werden.
Und ich kann Schlüssel/Schloss axial leider minimal so bewegen, dass das Schloss einrastet aber der Schlüssel noch steckt.
Ich bezweifle mal, dass man bei einem "VM" diskutieren kann.