Hallo!
Ich hatte das selbe Problem mit dem Prüfer des FSP. Einsichtig sind die aber nicht. Erst ein einsichtiger Prüfer der GTÜ hat die AU abgenommen. Der hat sich die alten AU Bescheinigungen angeschaut und gesehen das immer zwischen 2000 und 3000 Umdrehungen gemessen wurde. Hier noch mal meine Anfrage und die Antwort vom FSP.
Am 25.04.2024 wurde bei meiner Hauptuntersuchung in der FSP Prüfstelle Markkleeberg die Abgasuntersuchung durchgeführt und Mängel bei der Regelsondenprüfung festgestelt.(Plakette verweigert) Aufgrund dessen begab ich mich umgehend in eine KFZ Werkstatt und beauftragte die Mängelbeseitigung. Die Werkstatt benötigte auch einige Zeit um die Ursache zu finden da am KFZ keine Mängel festzustellen waren. Nach Einsicht in die Unterlagen der letzten Hauptuntersuchung(TÜV Süd) und Gesprächen mit dem Prüfer der GTÜ stellte sich heraus das bei meinem Auto die Abgasuntersuchung am Auspuff nur zwischen 2000 und 3000 Umdrehungen gemessen wird. Die Leerlaufmessung nur über OBD. Es wurde vermutet das ev. im Computersystem des FSP dieser Sonderfall nicht eingepflegt wurde. Durch diesen Sachverhalt sind mir Mehrkosten von 153,79 Euro entstanden. Hiermit bitte ich um eine Prüfung des Sachverhaltes und Stellungnahme.
Antwort:
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 03.06.2024
Als Verantwortlicher für die Qualitätsüberwachung in unserer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation, möchte ich Ihnen zunächst für Ihre Benachrichtigung hinsichtlich einer potenziellen Abweichung bei der Durchführung unserer amtlichen Leistungen danken.
Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt wird sorgfältig im Rahmen unseres internen Qualitätsmanagements bearbeitet.
Wir bedauern sehr, dass Sie bei der Durchführung der Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeuges in unserem Hause Unannehmlichkeiten hatten.
Das Fahrzeug mit der FIN ZAR93200000285070 wurde gemäß den geltenden Vorschriften einer ordnungsgemäßen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO unterzogen.
Mit der Erstellung des Untersuchungsberichts durch den Prüfingenieur am 25.04.2024 wurde der Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Hauptuntersuchung dokumentiert. Es wurde dabei ein Mangel an dem betroffenen Fahrzeug dokumentiert, der von den gesetzlichen Mindestanforderungen an die Verkehrssicherheit abweicht.
Die Abgasuntersuchung ist Bestandteil der Hauptuntersuchung. Die Überprüfung der gesetzlichen Grenzwerte wird gemäß den Herstellervorgaben durchgeführt. Anhand Ihrer übermittelten Untersuchungsberichte weichen die vorgegebenen Herstellervorgaben nicht voneinander ab und sind organisationsübergreifend identisch.
Wir haben Ihre Darstellung des Sachverhalts überprüft und kommen zu dem Ergebnis, dass die Durchführung der Leistung durch unseren FSP-Partner ordnungsgemäß erfolgt ist. Wir konnten keine Abweichungen bei der Durchführung der Hauptuntersuchung feststellen. Aus diesem Grunde müssen wir Ihre Beschwerde ablehnen und betrachten die Angelegenheit als abgeschlossen.
Wir werden diesen Vorgang im Rahmen unseres Qualitätsmanagements mit dem betreffenden Prüfingenieur auswerten.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Dipl.-Ing. (FH) Sven Bachmann
stellvertretender Technischer Leiter & Regionalkoordinator QM-Verein
der amtl. anerk. Überwachungsorganisation für die Bundesländer
Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt
Phone: +49 3327 5998 0