156 SW 1,8 l im Anhängerbetrieb

  • nach meiner obigen Recherche muß das Leergewicht des Zugfahrzeugs höher sein als das zul. Gesamtgewicht des Anhängers .

    auch wenn der Hänger leer hinterher gezogen wird. Alte Regel, ungültig


    ... wenn Du ganz spitzfindig wirst, wird die tatsächliche Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet .....


    Also kannst Du sogar 850kg in den Hänger packen, wenn Du 50kg Stützlast ausnutzt.......


    und nun .... nehmen wir einen Golf1 Cabrio .... leergewicht 960kg zulässiges Anhängergewicht 1200kg gebremst ........ da dürftest Du den Hänger (auch leer) mit Klasse B nicht dran hängen .... mit altem Klasse drei aber schon ... alte Regel von 1999 gilt nicht mehr



    Hat das Zugfahrzeug ein Zulässiges Gesamtgewicht von 3,49T, darfst Du mit B auch noch 750kg Anhänger ziehen ....


    Schwierig , weil das nun schon mehrfach geändert wurde, die Leergewichtregel ist wieder entfallen ... war mir auch nicht bewusst.



    ------------------------------------------------------------------------------

    https://www.bussgeldkatalog.or…sse_b_was_darf_ich_fahren


    Welchen Anhänger darf ich mit der Klasse B fahren?

    Im Jahr 1999 wurden Anhängerführerscheine eingeführt, um die vorhandenen Fahrerlaubnisklassen aufzustocken. Zu dieser Zeit wurde auch der Autoführerschein erweitert. Doch die Bundesregierung änderte die Beschränkungen für den Führerschein der Klasse B und dessen Anhänger. Vor der erneuten Änderung im Januar 2013 lautete die “Anhängeregel” folgendermaßen:

    Der Anhänger durfte mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse besitzen, wenn das Gewicht der Kombination von Auto und Anhänger nicht 3.500 kg übersteigt und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als das Leergewicht des Pkw ist. Diese Regelung ist entfallen.

    Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren:

    • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder
    • Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt.

    Die zulässige Gesamtmasse ist die Summe aus Leergewicht und der maximalen Zuladung eines Fahrzeugs bzw. eines Zugs.

    Die Führerscheinklasse B kann jedoch aufgestockt werden. Im Jahr 2013 wurde eine Schlüsselzahl eingeführt und um eine Anhänger-Klasse erweitert. Natürlich ist auch darauf zu achten, welches Anhängergewicht in der Fahrzeugzulassung steht und welche Informationen die Hersteller angeben.

    Einmal dachte ich ich hätte unrecht, aber ich hatte mich geirrt .....

  • Das sehe ich anders, der Frontantrieb zieht das Gespann "immer" schön gerade, mit Heckantrieb(Heckschleuder) knickt es gerne mal ein und schaukelt(schlingert) sich auf!

    https://www.rtl.de/videos/wohn…699c0ff4c5213174ecd6.html

  • Das sehe ich anders, der Frontantrieb zieht das Gespann immer schön gerade, mit Heckantrieb(Heckschleuder) knickt es gerne mal ein und schaukelt(schlingert) sich auf!

    https://www.rtl.de/videos/wohn…699c0ff4c5213174ecd6.html

    Wenn der PKW mit Tempo und eventuell den Wohnwagen noch falsch beladen hat, also null Ahnung hat,

    dann ist das selbst RTL einen Bericht wert.

    Ich bin Ladungssicherungsfetischist, selbst in meinem Pkw Kofferraum.

    Jahrzehnte auf der AB unterwegs mit allen erdenklichen LKW inclu Schwertransport.


    Aber jedem seine persönliche Ansicht was er mit den Spielzeuganhängern macht.:wink:

  • Habe vor Jahren mal mit einen Ingenieur der Wohnwagen entwickelt darüber gefachsimpelt, und der war genau der gleichen Meinung!!!

    Denke aber auch das ein Allrad die beste Lösung währe!:wink: