Jürgen,
mit den u. a. hier im Forum niedergelegten Dokumentationen ist sicher der Nachweis zu führen, dass Der Schwatte als Familienmitglied gelten muss und somit die Behandlungskosten von der Krankenkasse zu tragen sind.
Etwa von der TK, der Technikerkrankenkasse.
Vielleicht kann man auch vortragen, dass sich durch die extreme Kostenbelastung bei Dir ein Krankheitsbild abzeichnet, das zu behandeln die Reparaturkosten um ein Vielfaches übersteigt...