Ohne TÜV keine Zulassung beim StVa. 
Da geben dir dir höchstens ein Kurzzeitkennzeichen.
Nein, auch dafür braucht man inzwischen einen gültigen TÜV.
Daher wurde ja die Regelung eingeführt, dass man auch ohne Zulassung das Auto auf eigener Achse zur Prüfung bewegen darf. Ist ja sonst ein Henne-Ei-Problem. Das wurde mal geändert, weil ganz viele Leute ihre Bastelhütten mit Kurzzeitkennzeichen zu Treffen etc bewegt haben, weil regulär Zulassen zu aufwendig(teuer) oder unmöglich wäre...
Hat sich halt nicht bis zum letzten Sachbearbeiter rumgesprochen, Schulungen auf geänderte Vorschriften sind im ÖD eher selten.
Das mit der Zulassungstelle ist damit gedeckelt, dass die Anmeldung immer an dem Tag von 0:00 gilt bis zum Tag der Abmeldung 23:59. Damit ist das Auto beim wegfahren von der Zulassungstelle bis Mitternacht noch angemeldet. Die Anmeldung deckelt quasi "rückwirkend" die Steuerpflicht fürs Auto (denn nur darum geht es bei der Zulassung). Die Versicherung besteht praktisch ab Zuteilung der Nummer.