Hi,
also, ich fasse zusammen, was Du tun solltest :
- Dich bei der Versicherung des Schädigers melden
- Dir dann die Schaden-Nr geben lassen
- dann suchst Du Dir einen freien KFZ Sachverständigen (z.b. DEKRA)
- das Gutachten brauchst Du nicht zu bezahlen, bzw. Du bekommst es von der Vers. erstattet
-- daher vor Beauftragung, fragen, ob der Sachverständiger direkt mit der Vers. abrechnet
- im Gutachten steht dann, wie hoch der Schaden ist, der Restwert und ggfsl. Tage für die Reparatur.
- Liegt die Reparatur unter dem "Wert" des KFZ, dann haste folgende Möglichkeiten :
- den Wagen reparieren lassen, die Werkstatt rechnet mit der Versicherung direkt ab (Abtretung)
- Du kannst für die Zeit, die der Wagen in der Werkstatt ist (die Dauer findet sich im Gutachten)
a. einen Leihwagen nehmen, der eine Fahrzguklasse unter dem 156er (z.b. 147er, Polo, etc.) ist
oder
b. Dir den "Leihwagen" Betrag auszahlen lassen
Du kannst aber auch "fiktiv" Abrechnen, d.h. Du lässt Dir die Reparaturkosten, abzgl. 19% MWST, auszahlen und reparierst dann
den Schaden selbst.
Oder, Du kannst den "Reparatur-Service" mancher Versicherungen in Anspruch nehmen.
Hier wird das KFZ abgeholt, Dir ein Leihwagen zur Verfügung gestellt und wenn er fertig ist, wird Dir Dein 156er wieder
vor dieTüre (oder Arbeitsplatz) hin gestellt.
Dazu bekommst Du 10 Jahre Garantie auf die Teile und Arbeit !
Hast keinen "Streß" mit nix
Ist die Reparatur um mehr als 20% Teurer als der Wagenwert, dann ist es ein wirt. Totalschaden..und Du bekommst das Geld,
abzüglich Restwert, ausbezahlt.
Beim Restwert müssen min. zwei "Aufkäufer" in Deiner Nähe benannt werden, an die Du dann das Unfallauto verkaufen kannst (Festpreis).
Natürlich bleibt es Dir überlassen, was Du mit dem Wagen machst..
Reparieren ?
Ist Dir das alles "zu viel" oder aber, "zickt" die Versicherung rum, dann solltest einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
einschalten.
Der wird übrigends auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt 
Halte uns mal auf dem laufenden 