..das ist richtig..
Betrifft aber nur den Motor..
nicht das Getriebe, nicht die Komforelektronik, das Fahrwerk, Lack-/Rostgarantie, etc.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers....nicht zu verwechseln mit der 24-monatigen Sachmangelhaftung,
wobie hier nach 6-Monaten eine Beweislastumkehr erfolgt.
Zurück zur freien Werkstatt..
Sagens wir mal so..wer in einer freien Werkstatt den Service machen lässt, hat ganz schlechte Karten bzgl. späteren Probleme
und "Kulanz".
Weiteres Problem der freien Werkstatt, sie können :
a. i.d.R. den Serviceintervall nicht mehr zurückstellen
b. keine "updates" einspielen, da sie gar nix davon wissen
c. Bauartbedingte Änderungen, die mann nur vom Hersteller bekommt
usw.
Habe da ein tolles Erlebniss meines Schwiegervaters und seiner "rostenden" E-Klasse 240, die er sich neu
gekauft hatte und nach der 2-Jährigen Garantie zru freien Werke ging.
Nach ca. 4/5-Jahren fing die Karre an zu rosten..(Kotflügel, im hinteren Einstieg, etc.)..
Kein Problem, dachte er, habe ja 30-Jahre Lack-und Rostgaranti..
Theoretisch richtig, blöd nur, dass er gegen die Garantiebedingungen von MB "verstoßen" hatte und somit die
Garantie hinfällig war..
Der Verstoß lag darin, dass in den Garantie-AGBs drinn steht, dass er, um die Garantie zu behalten, den Service
bei einem authorisiertem MB Service machen lassen muss !!
Tja, datt hatte er wohl "überlesen" 
Von daher, "Inspektion nach Herstellervorgaben" ist zwar richtig, aber nur Augenwischerei..da haben die
Hersteller "fleißig" am Gesetz mmitgewirkt um dennoch den Besitzer zu "knebeln"..