Vom wem das Gutachten erstellt ist, ist vollkommen egal.
Zuschicken reicht aber nicht. Haben die Federn keine ABE, sondern nur ein Teilgutachten, muß das Auto bei einer Prüfstelle vorgeführt werden. Ein Prüfer schaut sich dann an, ob die verbauten Federn (aufgedruckte Typnummer) zum Gutachten und eben dem Auto passen und korrekt eimgebaut sind. Dann wird kontrolliert ob die Tieferlegung in Verbindung mit der Bereifung passt.
Sollte alles in Ordnung sein, bezahlt man bei der Prüfstelle eine fällige Gebühr, die vor 10 Jahren schon im günstigsten Fall 35 oder 40€ betrug. Dort bekommt man dann einen Wisch von der Prüfstelle in dem die Eintragung vermerkt ist. Außerdem steht dort ein Hinweis dsss diese Eintragung unverzüglich bzw zeitnah in den Fahrzeugschein übertragen werden muß. Also muß man noch zur Zulassungsstelle und sich dort einen neuen Fahrzeugschein aushändigen lassen...sind bestimmt nochmal 15€.
Du warst dort wegen einer HU. Da muß der Prüfer garnichts in irgendwelchen Dokumenten suchen. Falsche bzw nicht eingetragene Teile führen halt dazu dass mein keine Plakette bekommt. Und zu Eintragungen ist man als Fahrzeughalter für die passenden Dokumente verantwortlich, nicht der Prüfer.
Ach ja, sind dann die Federn eingetragen, ist natürlich noch die Nachkontrolle der HU fällig. Kostet nochmal ca 30€. Die Frist zwischen HU und Nachkontrolle sind glaube ich 4 Wochen. Versäumt man den Termin, erfolgt eine komplette HU plus 40€ Versäumnisgebühr