Die TTG entspricht aber 1:1 der alten ABE. Von daher wird sich dort nichts ändern. Nur ein anderer Name. In Bezug auf die Teilegutachten sehe ich das nicht so kritisch, durch die TTG braucht man sich keine Gedanken mehr zu machen ob was eingetragen wird. Was eine TTG hat ist problemlos zu benutzen.
Die TTG ist der Nachfolger des Teilegutachten und nicht der ABE. Eine ABE ist eintragungsfrei, ein Teilegutachten nicht. Somit ist die TTG nicht 1:1 der ABE Nachfolger.