Garantiebedingungen 4 Jahre in DEU (2 + 2)

  • Hallo Alfisti,

    ich habe mir kürzlich ein Vorführfahrzeug / Tageszulassung GIULIA Super 2.2 JTD, 190 PS mit EZ 2019 gekauft mit sage und schreibe 80 km auf der Uhr.

    Der Alfa-Händler hat mir schriftlich Garantie bestätigt bis August 2023.

    Ich hörte, dass Alfa in DEU diese Garantie als 2 + 2 Jahre formuliert.

    Nach meinem Verständnis gilt in DEU:

    Während der Werksgarantie (das wären erstmal 2 Jahre) kann man alle Service-/Inspektionsarbeiten auch bei einer freien Meisterwerkstatt machen lassen - wenn diese nach Werksvorgaben arbeitet - dann bleibt die Werksgarantie erhalten.

    Gilt diese Bedingung auch für die 2 Anschlussjahre, oder muss ich im 3. und 4. Jahr zur Alfa-Werkstatt ? :schrauber:

  • Bei meinem 159 hatte ich damals ebenfalls eine 2+2 Garantie. Mußtendamit immer zu Alfa. Sollte aber in den Garantiebestimmungen stehen. War bei mir als Beipackzettel in den Fahrzeugunterlagen enthalten.


    Ist aber nichts ungewöhnliches...Versuch mal mit nem BMW Garantieansprüche oder Kulanzansprüche geltend zu machen wenn du auch nur 1x in einer Fremdwerke warst.

  • Bei BMW in der Werksgarantiezeit gilt deutsches Recht : da muss BMW, wenn Du vorher die Service-Bedingungen unter Werksvorgabe hast machen lassen.


    Bei BMW-Kulanz habe ich ein eigenes Beispiel :

    Damaliger 320d (hatte 2 Jahre Werksgarantie) lief im dritten Jahr (Werksgarantie war vorbei) und hatte bei 112.000 km einen Turboladerschaden. Ich hatte 1 Monat zuvor den Dreier das erste Mal zur Inspektion bei einer Fremdwerkstatt.

    Trotzdem hat mir BMW die komplette Turbolader-Ersetzung bezahlt auf Kulanz - das waren ca. 1.950.- -

    Hintergrund dieser Entscheidung war, dass eine Empfehlung in einem Zulieferer-Gremium der Deutschen Automobilindustrie beim Benziner mind. 150.000 km einwandfreien Lauf und beim Diesel mind. 180.000 km einwandfreien Lauf fordert.

    Ich vermute also, dass BMW diesen frühzeitigen Schaden beim Turbo-Zulieferer ausgeglichen bekommen hat.

  • Ist die absolute Ausnahme. Und wenn der Hersteller ablehnt, knicken die meisten Kunden ein und bezahlen. BMW ist da das beste Beispiel. VW ist da auch nicht besser.


    Außerdem spricht grundsätzlich ja auch nichts dagegen in der Garantiezeit zr Vertragswerke zu fahren. Die meisten Hersteller haben ein 2 jähriges Wartungsintervall...wie oft muß man dann bei einer 4 jährigen Garantie in die Werke ?!


    Und bei Alfa ist es eine freiwillige 2+2 Garantie, also eher wenig offiziell