Die Airbag's in den Sitzlehnen sind ja nicht vorgeschrieben.
Wenn vorhanden, müssen sie funktionieren. Wenn nicht vorhanden, muß man das der Elektronik halt mitteilen.
Vielleicht weiß ja ein Portalo ob man die sogar ausprogrammieren kann.
Die Airbag's in den Sitzlehnen sind ja nicht vorgeschrieben.
Wenn vorhanden, müssen sie funktionieren. Wenn nicht vorhanden, muß man das der Elektronik halt mitteilen.
Vielleicht weiß ja ein Portalo ob man die sogar ausprogrammieren kann.
Die Airbag's in den Sitzlehnen sind ja nicht vorgeschrieben.
Wenn vorhanden, müssen sie funktionieren. Wenn nicht vorhanden, muß man das der Elektronik halt mitteilen.
Vielleicht weiß ja ein Portalo ob man die sogar ausprogrammieren kann.
Die Frage ist doch - waren die bei Auslieferung des Wagens vorhanden?
Falls JA - dann haste halt Pech gehabt.
Der TÜV wird danach Fragen
wenn er dran denkt.
auf ein Vergessen würde ich mich aber nicht verlassen.
sag ich doch immer - früher war alles besser.
Nur die Moral der Mädchen war schlechter.
da stand ja auch nur was von "Deines Nächsten Weib" aber kein Wort von seiner Tochter ![]()