Ich weiß, ist n Bisschen spät, aber ich bin gerade über das Thema gestolpert (weil ich selber überlege, eine andere Rad/Reifen-Kombination auf meinen Spider draufzumachen und von da her mal sehen wollte, was hier zu dem Thema geschrieben wurde).
Ich bin zwar neu in der Alfa-Welt, aber absolut nicht neu in der Tuning-Welt, und da das Rad/Reifen- bzw. Eintragung-Thema ja nicht Alfa-spezifisch ist, würde ich mal behaupten, sehr viel Erfahrung damit zu haben. Ich habe z.B. schon mal Maserati-Felgen auf einem Lada eintragen lassen, BMW-Felgen auf einem Honda, Porsche-Serienfelgen auf einem ganz anderen Porsche-Modell und so weiter.
Hier also ein Paar grundsätzliche Sachen zu dem Thema:
Prinzipiell kann man jede Rad/Reifenkombination auf jedem Fahrzeug eintragen lassen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die Freigängigkeit ist gewährleistet, die Reifen oder Felgen stehen auch bei Verschränkung und vollem Lenkeinschlag nirgendwo an
- es ist ein ausreichender Abstand zu allen mechanischen Teilen gegeben (z.B. min. 2mm zum Bremssattel, min. 5mm zum Federbein usw.)
- die Radabdeckung ist gewährleistet (Profil muss 30° vor und 50°hinter der Radmitte abgedeckt sein)
- der Abrollumfang der Rad/Reifenkombination entspricht in etwa den in der Fahrzeug-Betriebserlaubnis bzw. COC enthaltenen Größen. Bei größeren Abweichungen muss ggf. die entstandene Tachoabweichung korrigiert bzw. die Richtigkeit der Anzeige nachgewiesen werden
- die Reifengröße ist laut ETRTO-Tabelle für die Felgengröße geeignet (bei Abweichungen ist eine gesonderte Freigabe vom Reifenhersteller einzuholen, was heutzutage kein Problem darstellt und bei manchen Reifenherstellern innerhalb von 3 Minuten online machbar ist)
- die Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsbereich der Reifen ist für die Fahrzeugdaten ausreichend (diese müssen NICHT zwangsläufig der eingetragenen Serienbereifung entsprechen, es muss lediglich die im Fahrzeugschein eingetragene maximale Achslast und Höchstgeschwindigkeit erreicht werden).
- die Tragfähigkeit der Felgen ist nachgewiesen (durch eine ABE bzw. ein Teilegutachten, der Verwendungsbereich der Felge muss nicht zwangsläufig das Modell, auf dem man die Felge eintragen lassen will, enthalten - es geht NUR um die dort angegebene Tragfähigkeit der Felge. Bei OEM-Felgen reicht das Datenblatt des "Spenderfahrzeugs", aus dem man die maximalen Achslasten entnehmen kann)
- die Felge passt mechanisch zum Fahrzeug (also Lochkreis, Mittenzentrierung) - ggf. können Distanzscheiben oder Lochkreisadapter verwendet werden, diese müssen dann auch über ein Teilegutachten, oder zumindest ein Festigkeitsgutachten verfügen
- die Spurweite erhöht sich nicht um mehr als 2% der Originalweite (ansonsten muss ein gesonderter Nachweis über die Fahrwerks-Festigkeit erbracht werden, dieser ist manchmal z.B. in den Teilegutachten von den Distanzscheiben enthalten).
Das war es auch schon. Sind alle diese Voraussetzungen erfüllt, ist es möglich, JEDE Felge und JEDE Reifengröße einzutragen. Natürlich ist es aber dann eine Einzelabnahme nach §21, die nicht jeder beliebige Prüfer machen kann, sondern nur ein aaS (amtlich anerkannter Sachverständiger). Von da her sollte die erste Frage, wenn man in der Prüfstelle ankommt, die sein, ob ein aaS zugegen ist. Denn sonst braucht man sich nicht wundern, dass der "normale" Prüfer sagt, es wäre nicht möglich, die Kombination so einzutragen. Die Prüfer wollen nämlich meistens einfach nicht zugeben, dass sie nicht kompetent genug für eine solche Eintragung sind und es schlicht nicht DÜRFEN. Also sagen sie einfach "geht nicht" und schicken dich vom Hof.
So, ich hoffe, dass ich nichts vergessen habe, wenn doch: bitte ergänzen...
Grüße
Grigory