Alles anzeigenMit dem Mindestabstand kommst mit nem LKW sowiso nicht klar.
Ich nehm jetzt mal die 1,5 Meter in der Ortschaft.
LKW- 2,5 Meter plus 1,5 Meter plus "Volumen" des Radfahrers ca 1,7 Meter von Bordsteinkante.
Somit muss nach dem Gesetz die Straßenbreite auf der befahrenen Seite 5,7 Meter Breite haben.
Ich setze Gegenverkehr vorraus, somit kann ich mit einem üblichen LKW - Sattel oder mit Anhänger.
absolut nicht überholen wenn ich das Gesetz beachte.
Auch wenn ich ins Lenkrad beisse weil der Radler eventuell auf der Straße trotz Radweg fährt.
Gerd, da ham wir doch die Ruhe weg und fahren hinterher, ham doch noch genug Autofahrer hinter uns, die am kochen sind, wir sind doch auf der Arbeit und nicht auf der Flucht