Solche Eingriffe müssen gut begründet sein
(Auch) deshalb die Verpflichtung des Gesetzgebers zur Verhältnismäßigkeit.
In meinem Beispiel (siehe oben) rechtfertigt die abstrake Gefahr, die von meiner Geschwindigkeitsübertretung ausging, mMn keinen solchen massiven Eingriff.
Den Gedanken der Verhältnismäßigkeit möchte ich aufgreifen und dich fragen, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung (beispielhaft von 100 auf 70 km/h) als nachrangig angesehen werden darf. In den meisten Fällen kennen wir den Grund dafür nichtmal, schon gar nicht, wenn er aus einer Statistik für Verkehrsunfälle abgeleitet wird.
Im Grundsatz sollen die Verkehrsregeln Leib und Leben der Teilnehmer vor Schaden bewahren. Im Deutschen Recht ist ein Menschenleben unendlich wertvoll. Würde ich nun deiner Ausführung folgen, reichte die mögliche/ fiktive Gefahr als Argument nicht aus. Wobei ich fest davon überzeugt bin, dass es bei dem ganzen Bußgeldkatalog nur um Abschreckung geht. Die Frage wäre also, wenn ein Geldbetrag nur ein müdes Lächeln auf die Lippen zaubert, sollte man dann noch auf das Einsehen des Verkehrsteilnehmers hoffen?
Soll heißen: Reicht die erzieherische Maßnahme - durch die Geldstrafe - aus, um deine Aufmerksamkeit adäquat zu schärfen?
Denn, sollte die "Abstrakte Gefahr" Realität werden, nützt ein "Ich habe das Schild nicht gesehen" auch nichts mehr.
Und nein, ich möchte nicht, dass jemandem eine Hand abgetrennt wird. Ich wäge nur die Argumente ab.