Wenn du den Verkäufer, sprich Händler in die Pflicht nehmen willst, so kommst du nicht umhin den Wagen dort hinzubringen.
Ich habe meine Bella hier bei einem örtlich Alfa-Spezi checken lassen und bin dann mit den Mängeln zum Händler.
Im ersten halben Jahr ist der Verkäufer verpflichtet nachzuweisen dass der Mangel nach dem verkauf aufgetreten ist. Danach musst du nachweisen dass der Mangel vor Fahrzeugübergabe schon vorhanden war. Hier wird es dann richtig schwierig.
Du musst halt abwägen: Kosten fahrt hin und zurück, zu, nehmen wir mal an, Keilrippenriemen mit Spannrolle. Vielleicht kommt er dir ja bei der Instandsetzung monetär entgegen, wenn du ihm den definitiven Mangel aufweisen kannst. Hier kann ein Kostenvoranschlag helfen. De Facto ist das ein Sachmangel. du kommst dem Händler ja nun nicht mit runtergebrezelten Bremsbelägen nach 10 tKm.