Über Umwege das Gutachten GESCHWINDIGKEITEN AUF BUNDESAUTOBAHNEN IN DEN JAHREN 2010 BIS 2014 [URL:https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Verkehrstechnik/Publikationen/Download-Publikationen/Downloads/Geschwindigkeiten-BAB-2010-2014.pdf?__blob=publicationFile&v=1] gefunden, was jetzt als Grund herhalten soll, warum ein generelles Tempolimit kaum jemand stören würde.