Wenn der Radumfang innerhalb der Toleranz bleibt, dann kann auch ein anderer Reifen montiert und eingetragen werden. Es muss nur die Traglast stimmen, die Reifenbreite für die Felge freigegeben sein und eine Freigängigkeit der Räder im Radhaus bestehen.
Natürlich muss dieser auch eingetragen werden.
Die Felgen/Reifengrößen meiner Autos standen selten in den Papieren oder waren für diese Fahrzeuge geprüft .Mit einer Einzelabnahme und Einhaltung der Vorgaben, waren diese Felgen/Reifengrößen dennoch eintragbar/ legal fahrbar.
Zum Thema Tacho.
Selbst Reifen gleicher Größe unterscheiden sich von unterschiedlichen Herstellern im Abrollumfang. Auch von Winter zu Sommerreifen. Aber es muss in der Toleranz bleiben. Sowohl nach oben, als auch nach unten in der Geschwindigkeit.